Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Allgemeines
1.1 Der Vertrag ist mit dem Empfang der schriftlichen Auftragsbestätigung der Hantom AG, mit der sie die Bestellung annimmt, abgeschlossen.
1.2 Diese AGB sind Bestandteil von sämtlichen Bestellungen. Anderslautende Bedingungen des Bestellers haben nur Gültigkeit, soweit sie von der Hantom AG ausdrücklich und schriftlich angenommen worden sind.
1.3 Alle Vereinbarungen und rechtserheblichen Erklärungen der Vertragsparteien bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
1.4 Sollte sich eine Bestimmung dieser AGB‘s als ganz oder teilweise unwirksam erweisen, so werden die Vertragsparteien diese Bestimmung durch eine neue, ihrem rechtlichen und wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende Vereinbarung, ersetzen.
2. Umfang der Lieferungen
2.1 Die Lieferungen der Hantom AG sind in der Auftragsbestätigung, inkl. eventueller Beilagen zu dieser, abschliessend aufgeführt.
2.2 Der Mindestbetrag eines Auftrags beträgt CHF 500.-. Bei Rechnungswerten unter CHF 500.- behält sich die Hantom AG die Berechnung einer Mindermengenpauschale in angemessener Höhe vor.
2.3 Die Hantom AG wird, wenn immer möglich, die ganze Bestellung ausliefern. Für die nicht in Standardlängen bestellten Kabel kann die gelieferte Menge 5% von der bestellten Länge abweichen. Die in Rechnung gestellte Länge entspricht der tatsächlich gelieferten Menge. Für die in Standardlängen bestellten Kabel ist bei der gelieferten Länge eine Abweichung von 1 % zulässig. In diesem Fall bezieht sich die Rechnung auf die in der Auftragsbestätigung angegebene Länge. Die auf dem Kabel angegebene Meterzahl ist in jedem Fall nur eine Richtzahl.
2.4 Die für die Lieferung der Kabel eingesetzten Spulen bleiben im Eigentum der Hantom AG oder des Zulieferanten.
3. Preise
Die in den Auftragsbestätigungen festgesetzten Preise sind verbindliche Nettopreise in Schweizer Franken (CHF) ohne MwSt. Die Frachtkosten, Zölle, Abgaben, Steuern, Bewilligungen und Gebühren sind vom Besteller zu tragen. Änderungen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung seitens der Hantom AG.
4. Unterlagen Produktinformationen
Die Auskünfte und Informationen zu den Produkten in den Prospekten, Katalogen usw. sind Angaben des Zulieferers und nur verbindlich, wenn im Kauf-vertag ausdrücklich auf diese hingewiesen wird. Angaben in technischen Unterlagen sind nur verbindlich, soweit sie ausdrücklich zugesichert sind.
5. Zahlungsbedingungen
5.1 Die Zahlungen sind vom Besteller entsprechend der vereinbarten Zahlungsbedingungen am Domizil der Hantom AG ohne Abzug von Skonto, Spesen, Steuern, Abgaben, Gebühren, Zöllen und dergleichen, zu leisten.
5.2 Hält der Besteller die vereinbarten Zahlungstermine nicht ein, so hat er ohne Mahnung vom Zeitpunkt der vereinbarten Fälligkeit an, einen Zins von 5 % zu entrichten. Der Ersatz weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Die Hantom AG bleibt Eigentümerin ihrer gesamten Lieferungen, bis sie die Zahlungen gemäss Vertrag vollständig erhalten hat.
6.2 Der Besteller ist verpflichtet, bei Massnahmen, die zum Schutze des Eigentums der Hantom AG erforderlich sind, mitzuwirken; insbesondere ermächtigt er die Hantom AG, mit Abschluss des Vertrages, auf Kosten des Bestellers die Eintragung oder Vormerkung des Eigentumsvorbehalts in öffentlichen Registern, Büchern oder dergleichen gemäss den betreffenden Landesgesetzen vorzunehmen und alle diesbezüglichen Formalitäten zu erfüllen.
7. Lieferfrist
7.1 Die Hantom AG verpflichtet sich, die vereinbarten Lieferfristen einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Lieferfristen berechtigt den Besteller nur dann zum Rücktritt, wenn die Lieferung auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht erfolgt ist. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaftsmeldung an den Besteller abgesandt worden ist.
7.2 Die Lieferfrist verlängert sich angemessen, wenn der Hantom AG die Angaben, die sie für die Erfüllung des Vertrages benötigt, nicht rechtzeitig zugehen, oder wenn sie der Besteller nachträglich abändert und damit eine Verzögerung der Lieferungen verursacht.
7.3 Wegen Verspätung der Lieferung hat der Besteller keine Rechte und Ansprüche. Diese Einschränkung gilt nicht für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit der Hantom AG, jedoch gilt sie auch für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit von Hilfspersonen und bei Zufall.
8. Übergang von Nutzen und Gefahr
8.1 Nutzen und Gefahr gehen spätestens mit Abgang der Lieferungen ab Werk auf den Besteller über.
8.2 Wird der Versand auf Begehren des Bestellers oder aus nicht von der Hantom AG zu vertretenden sonstigen Gründen verzögert, geht die Gefahr im ursprünglich für die Ablieferung ab Werk vorgesehenen Zeitpunkt auf den Besteller über.
9. Versand, Transport und Versicherung
9.1 Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Versand oder Transport sind vom Besteller bei Erhalt der Lieferungen oder der Frachtdokumente unverzüglich an den letzten Frachtführer zu richten.
9.2 Die Versicherung gegen Schäden irgendwelcher Art obliegt dem Besteller.
10. Prüfung und Abnahme der Lieferungen
10.1 Die Hantom AG wird die Lieferungen, soweit üblich, vor Versand prüfen. Weitergehende Prüfungen sind besonders zu vereinbaren und vom Besteller separat zu bezahlen.
10.2 Der Besteller hat die Lieferungen innert angemessener Frist zu prüfen und der Hantom AG eventuelle Mängel unverzüglich schriftlich bekanntzugeben. Unterlässt er dies, gelten die Lieferungen als genehmigt.
11. Gewährleistung, Haftung für Mängel
11.1 Gewährleistungsfrist (Garantiefrist)
Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate. Sie beginnt mit dem Abgang der Lieferungen ab Werk.
11.2 Ausschlüsse von der Haftung von Mängeln
Von der Gewährleistung und Haftung der Hantom AG ausgeschlossen sind Schäden, die nicht nachweisbar infolge schlechten Materials entstanden sind.
11.3 Lieferungen von Unterlieferanten
Bei der Lieferung von durch Dritte hergestellte oder gelieferte Produkte übernimmt die Hantom AG einzig die Rolle der Vermittlung und/oder Verschaffung für den Besteller. Der Besteller hat allfällige Ansprüche, z.B. aus Herstellgarantien des jeweiligen Dritten, direkt gegen diesen Dritten zu richten. Jede Gewährleistung und sonstige Haftung der Hantom AG für Produkte von Dritten ist ausgeschlossen.
12. Folgen von Nicht- und Schlechterfüllung
In allen in diesen AGB‘s nicht ausdrücklich geregelten Fällen der Schlecht- oder Nichterfüllung hat der Besteller, für die betroffenen Lieferungen der Hantom AG, eine angemessene Nachfrist zu setzen.
13. Ausschluss weiterer Haftung
Jede weitere Haftung, inklusive der Haftung für Hilfspersonen, indirekte Schäden, Folgeschäden und Zufall, wird, soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen. Dieser Haftungsausschluss gilt auch für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit von Hilfspersonen sowie bei Zufall.
14. Rückgriffsrecht der Hantom AG
Werden durch Handlungen oder Unterlassungen des Bestellers oder seiner Hilfspersonen Personen verletzt oder Sachen Dritter beschädigt, und wird aus diesem Grunde die Hantom AG in Anspruch genommen, steht dieser ein Rückgriffsrecht auf den Besteller zu.
15. Gerichtsstand und anwendbares Recht
15.1 Gerichtsstand für den Besteller und die Hantom AG ist der Sitz der Hantom AG. Die Hantom AG ist jedoch berechtigt, den Besteller an dessen Sitz zu belangen.
15.2 Das Rechtsverhältnis untersteht dem materiellen schweizerischen Recht.
Januar 2017